Betriebliche Energieberatung
Die Potenzialanalyse verschafft mit möglichst wenig Aufwand einen ersten Überblick über die Energieeffizienz Ihres Betriebes. Dazu werden vor allem die bereits vorliegenden Informationen zum Energieeinsatz zusammengetragen und analysiert.
Eine unabhängige Energieberatung betrachtet systematisch die Prozesse und Querschnittstechnologien und zeigt Einsparpotenziale und Wege zur rationellen und kostengünstigen Energienutzung auf.
Durch die Einbindung eines externen Energiebeauftragten schaffen Sie eine stetige Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen, ohne eigene Kräfte binden zu müssen.
Seit dem 18. November 2023 sind Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden gem. §8 EnEfG verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Wir beraten Sie gern beim Aufbau eines Energiemanagementsystems zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen.
Das Energiedienstleistungsgesetz (§8 EDL-G) verpflichtet alle Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 500 MWh, die nicht als KMU zählen, zur turnusmäßigen Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Für alle anderen Unternehmen, aber auch für Kommunen und kommunale Zweckverbände, Einrichtungen, Vereine und viele andere Organisationen, wird die Durchführung eines Energieaudits mit einem Zuschuss gefördert. Wir bieten Ihnen ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Audit an: so umfangreich wie nötig, so aussagekräftig wie möglich.
Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz können durch staatliche Mittel gefördert werden. Hierzu bieten der Bund und einige Länder verschiedene Förderpogramme an. Wir sorgen dafür, dass alle für Ihr jeweiliges Projekt in Frage kommenden Förderprogramme berücksichtigt werden, um eine optimale Finanzierung zu ermöglichen.
Die Potenzialanalyse verschafft mit möglichst wenig Aufwand einen ersten Überblick über die Energieeffizienz Ihres Betriebes. Dazu werden vor allem die bereits vorliegenden Informationen zum Energieeinsatz zusammengetragen und analysiert.
Eine unabhängige Energieberatung betrachtet systematisch die Prozesse und Querschnittstechnologien und zeigt Einsparpotenziale und Wege zur rationellen und kostengünstigen Energienutzung auf.
Durch die Einbindung eines externen Energiebeauftragten schaffen Sie eine stetige Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen, ohne eigene Kräfte binden zu müssen.
Seit dem 18. November 2023 sind Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden gem. §8 EnEfG verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Wir beraten Sie gern beim Aufbau eines Energiemanagementsystems zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen.
Das Energiedienstleistungsgesetz (§8 EDL-G) verpflichtet alle Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 500 MWh, die nicht als KMU zählen, zur turnusmäßigen Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Für alle anderen Unternehmen, aber auch für Kommunen und kommunale Zweckverbände, Einrichtungen, Vereine und viele andere Organisationen, wird die Durchführung eines Energieaudits mit einem Zuschuss gefördert. Wir bieten Ihnen ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Audit an: so umfangreich wie nötig, so aussagekräftig wie möglich.
Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz können durch staatliche Mittel gefördert werden. Hierzu bieten der Bund und einige Länder verschiedene Förderpogramme an. Wir sorgen dafür, dass alle für Ihr jeweiliges Projekt in Frage kommenden Förderprogramme berücksichtigt werden, um eine optimale Finanzierung zu ermöglichen.