Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot einer Energieberatung für Ihr Unternehmen. Die Förderfähigkeit der Beratung wird dabei standardmäßig geprüft. Für die Angebotserstellung und die Prüfung der Förderfähigkeit werden einige Informationen vorab benötigt, die Sie uns gern mit Hilfe dieses Formulars übermitteln:
pdfAngebotsanfrage Energieaudit

Beratung zur Energieeffizienz im Unternehmen


Energieberatung ist kein geschützter Begriff. So schmücken sich auch Vertriebspartner von Stromkonzernen, Stadtwerken, Anlagenherstellern, Softwarefirmen, etc. mit dem Label "Energieberatung". Zu beachten ist, dass eine solche Beratung immer aus der Sichtweise des jeweiligen Vertriebsinteresses erfolgt und meistens alle Lösungen ausblendet, die vom eigentlichen Auftraggeber nicht bedient werden.

Eine unabhängige und ganzheitliche Energieeffizienzberatung betrachtet hingegen systematisch alle Prozesse und Querschnittstechnologien im Unternehmen, macht Einsparpotenziale kenntlich und zeigt Wege zu deren Erschließung auf. Ziel ist eine rationelle und kostengünstige Energienutzung des Unternehmens und nicht der Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen.

Grundlegende Anforderungen an eine Energieberatung ergeben sich aus der Norm DIN EN 16247-1 "Energieaudits - Teil 1: Allgemeine Anforderungen". Hier steht der Aspekt des Audits, also eine interne oder externe Prüfung der Situation, im Mittelpunkt. Detaillierter und zielorientierter wird die Energieberatung in der Richtlinie VDI 3922 "Energieberatung für Industrie und Gewerbe" beschrieben, die derzeit überarbeitet wird und vielleicht dieses Jahr eine Neufassung erfährt.


Allgemein lässt sich der Ablauf einer Energieberatung wie folgt skizzieren:

  • Energieeffizienzberatung
    • Klärung des Beratungsziels
      • Vereinbarung des Gegenstands und der Tiefe der Untersuchung,
        denn der Umfang und die Tiefe einer Energieberatung müssen angemessen sein, also zur Situation des konkreten Betriebes und zu den Zielen des Unternehmens passen.
      • Berücksichtigung der gesetzlichen und sonstiger externen Rahmenbedingungen
    • Aufnahme des Ist-Zustandes
      • Übernahme und Beschaffung von Daten
      • Erarbeitung und Umsetzung eines Messkonzeptes
    • Analyse und Bewertung
      • Darstellung der Energieflüsse
      • Erstellung von Kenzahlen
      • Branchenvergleich / Benchmarking
      • ABC-Analyse
    • Handlungsempfehlungen
      • Empfehlung von Maßnahmen
      • Recherche und Darstellung etwaiger Förderprogramme
      • Wirtschaftliche Bewertung der Maßnahmen
      • Priorisierung der Maßnahmen

Bei und nach der Umsetzung von Maßnahmen empfiehlt sich eine energiefachliche Begleitung:

  • Umsetzungsbegleitung
    • Erarbeitung eines Konzeptes
    • Unterstützung bei der Einholung von Fördermitteln
    • Mitwirkung bei der Ausschreibung von Leistungen
    • Überwachung der Leistungserbringung
    • Beratung zur Abnahme
     
  • Erfolgskontrolle
    • Beobachtung des weiteren Verlaufs des Energiebezugs
    • Berücksichtigung von inzwischen eingetretenen Änderungen der Rahmenbedingungen
    • Ermittlung der energiebezogenen Leistung und Vergleich mit Prognose
     
  • Weiterführung der Planung
    • Identifizierung der Ursachen etwaiger Abweichungen
    • Analyse und Bewertung des neuen Zustands unter Berücksichtigung der erfolgten Entwicklung
    • Ableitung von Empfehlungen

     
Am wirkungsvollsten ist eine Energieberatung, wenn diese als Zyklus verstanden und durchgeführt wird:
EB Kreis 3

Der systematische Betrieb dieses Zyklus ist Aufgabe eines internen oder externen Energiebeauftragten.