Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot eines Energieaudits für Ihr Unternehmen. Für die Angebotserstellung werden einige Informationen vorab benötigt, die Sie uns gern mit Hilfe dieses Formulars übermitteln:
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Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1



Untersuchungen im Bereich der Energie werden bewusst und auch unbewusst bereits von Unternehmen betrieben. Allerdings unterscheiden sich die Methoden und Herangehensweisen dabei stark und werden auch nicht immer konsistent durchgehalten.

Ein Energieaudit nach der Norm DIN EN 16247-1 läuft nach einem vereinheitlichten, klar strukturierten Prozess ab.

Ziel dieser Vereinheitlichung ist es, die bestehenden Gemeinsamkeiten innerhalb von Energieaudits zu harmonisieren und so vergleichbar zu machen. So soll Klarheit und Transparenz auf dem Markt für Energieauditdienstleistungen gebracht werden. Orientierungshilfen und Mindeststandards für die Durchführung von Energieaudits werden gesetzt. Gefordert ist ein angemessener, zweckdienlicher, repräsentativer, vollständiger, rückverfolgbarer und verifizierbarer Energieauditprozess.

Trotz der Vereinheitlichung berücksichtigt die Norm, dass es Unterschiede beim Vorgehen gibt. Diese lassen sich durch die Wahl des Anwendungsbereiches, der Ziele und der Gründlichkeit begründen. Damit kann die Norm von fast jedem Unternehmen eingesetzt werden. Der Anwendungsbereich wird von dem Unternehmen entsprechend der Situation und der Aufgabenstellung ausgewählt und bestimmt.

Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 500 MWh, die nicht als KMU zählen, sind nach §8 EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) zur turnusmäßigen Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet. Für alle anderen Unternehmen, aber auch für Kommunen und kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen und freiberuflich Tätige, wird die Durchführung eines Energieaudits vom Bund mit einem Zuschuss gefördert (Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) des BMWi vom 13. November 2020).

Wir bieten Ihnen ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Audit an: so umfangreich wie nötig, so aussagekräftig wie möglich.


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EA 16247 1 Anforderungen